Betreuungsleistungen

Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach
§ 45 b SGB XI (abgekürzt Betreuungsbetrag) eingeführt.

Im Fokus dieser Gesetzesänderung standen Demenzerkrankte und ihr erheblicher Betreuungsaufwand. Aber alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, bei denen im häuslichen Bereich gepflegt wird, haben seit dem 01.01.2017 einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

Das monatliche Entlastungsbudget dient zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag,
wie z. B.:

  • Ausflüge
  • Gemeinsam basteln
  • Gemeinsam backen und kochen
  • Hundetherapie
  • Basale Stimulation
  • Gemeinsames Lesen
  • Tägliche Spaziergänge
  • Skatrunde
  • Gesellschaftsspiele
  • Erinnerungsarbeit
  • Training von Alltagsabläufen

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Ambulanter Intensivpflegedienst Lossetal GmbH Bubble
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Herzlich willkommen im Lossetal!

Wir, der Ambulante Intensivpflegedienst Lossetal sind ein 24h-Intensivpflegedienst mit Schwerpunkt der Heimbeatmung im idyllischem Helsa.

Wir beraten Sie gern persönlich Montag bis Freitag von 08:00-14:00 Uhr in unseren Büroräumen in Helsa oder aber telefonisch unter der Rufnummer 05605-929 79 50 zu allen Fragen rund um Versorgungsmodalitäten, Finanzierung und Therapiemöglichkeiten.


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