Betreuungsleistungen

Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach
§ 45 b SGB XI (abgekürzt Betreuungsbetrag) eingeführt.

Im Fokus dieser Gesetzesänderung standen Demenzerkrankte und ihr erheblicher Betreuungsaufwand. Aber alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, bei denen im häuslichen Bereich gepflegt wird, haben seit dem 01.01.2017 einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

Das monatliche Entlastungsbudget dient zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag,
wie z. B.:

  • Ausflüge
  • Gemeinsam basteln
  • Gemeinsam backen und kochen
  • Hundetherapie
  • Basale Stimulation
  • Gemeinsames Lesen
  • Tägliche Spaziergänge
  • Skatrunde
  • Gesellschaftsspiele
  • Erinnerungsarbeit
  • Training von Alltagsabläufen

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Ambulanter Intensivpflegedienst Lossetal GmbH Bubble

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